Übernahme des Elternbeiträgen für den Besuch einer Kindertageseinrichtung
Das Jugendamt übernimmt den Elternbeitrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (§ 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII), wenn diese finanzielle Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist.Information
Am Nuthefließ 2
A7-0-08
Luckenwalde
kostenfrei
Zuwendungsempfänger sind: Eltern bzw. sorgeberechtigte Personen, in deren Haushalt Kinder leben und deren finanzielle Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Die Übernahme der Elternbeiträge muss schriftlich beantragt und mit Nachweisen belegt werden (Antragsformulare siehe Link).
Kontakt
Anbietername: Kreisverwaltung TF
Tel: 03371-608-3559
Email: Sandra.Donath@teltow-flaeming.de