Übernahme von Teilnahmebeiträgen für Freizeit- und Ferienmaßnahmen
Der Landkreis Teltow-Fläming gewährt auf der Grundlage von § 90 Abs. 3 SGB VIII und nach Maßgabe einer Richtlinie Zuwendungen für die Förderung von Teilnahmebeiträgen für Freizeit- und Ferienmaßnahmen.Information
Am Nuthefließ 2
Raum A7-0-08
Luckenwalde
kostenfrei
Zuwendungsempfänger sind: Eltern bzw. sorgeberechtigte Personen, in deren Haushalt die Teilnehmer/-innen wohnen und deren gewöhnlicher Aufenthalt im Landkreis Teltow-Fläming liegt.
Kontakt
Anbietername: Kreisverwaltung TF
Tel: 03371-608-3559
Email: Sandra.Donath@teltow-flaeming.de
www.teltow-flaeming.de/de/legacy/dienstleistung.php?dlname=&buchstabe=&bereich=51&id=865